Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mountain Media
Patrick Hintersberger, Ludwigstr. 2, 86415 Mering

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Patrick Hintersberger / Mountain Media – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Videographie, Online Marketing, Social-Media-Aufbau, einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, dass der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
(6) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie An- und Abfahrtskosten, Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
(7) Reisekosten, Spesen und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Dreharbeiten oder Beratungen außerhalb des Geschäftssitzes des Anbieters entstehen, werden dem Kunden gesondert berechnet, soweit nicht im Angebot ausdrücklich anders vereinbart. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungskosten. Die Abrechnung erfolgt nach den im Angebot festgelegten Sätzen oder, sofern nicht vereinbart, nach den gesetzlichen Pauschalen.
(8) Sofern der Anbieter für den Kunden Hosting-Dienstleistungen, Verwaltung von Webseiten, Social-Media-Konten oder vergleichbare technische Services erbringt, gelten hierfür die im Angebot festgelegten Konditionen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von externen Plattformen oder Diensten Dritter. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung und Verlängerung notwendiger Lizenzen, Zugänge und Zahlungsinformationen. Kündigungsfristen für solche laufenden technischen Services richten sich nach den im Angebot vereinbarten Regelungen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.

§ 4 Vergütung

(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

§ 5 Zahlung, Rechnung

(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert ("Pre-Notification"). Die Ankündigung beträgt einen Geschäftstag. Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat verlangen.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die Kosten der Rückbuchung zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus deren Bedingungen.
(5) Zahlungen können auch über Rechnungsstellung und einem vereinbarten Zahlungsziel abgewickelt werden.
(6) Bei Zahlungsverzug, Rücklastschriften oder unberechtigten Einwendungen ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz zu leisten, sofern ihn ein Verschulden trifft.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für Zurückbehaltungsrechte.

§ 5.1 Aufwandsentschädigung

(1) Wird ein vom Kunden verbindlich gebuchter Termin weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, erhebt der Anbieter eine Aufwandsentschädigung.
(2) Diese beträgt 50 % des vereinbarten Honorars. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) In Fällen höherer Gewalt oder wenn die Gründe außerhalb des Einflussbereichs des Kunden liegen, entfällt die Aufwandsentschädigung.
(4) Die Aufwandsentschädigung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde sorgt dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten kann sich der Terminplan verschieben, die Vertragsdauer verlängern und Mehrkosten entstehen.
(4) Für die technische Ausstattung ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Zugangsdaten für digitale Plattformen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

(1) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen zurückhalten.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht an übergebenen Unterlagen.

§ 8 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur im Rahmen des typischen Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer Datensicherung.
(4) Weitere Haftung ist ausgeschlossen.
(5) Ansprüche verjähren nach einem Jahr.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Der Anbieter kann außerordentlich kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei Zahlungen in Verzug ist. Dann kann die gesamte Restforderung geltend gemacht werden.
(3) Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch.
(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
(5) Sofern vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
(6) Für laufende Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Betreuung, Werbeanzeigen oder vergleichbare wiederkehrende Leistungen gilt: Sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils automatisch um weitere drei Monate.

§ 10 Urheberrecht


(1) Alle Arbeitsergebnisse des Anbieters sind dessen geistiges Eigentum.
(2) Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
(3) Der Kunde erhält an eigens für ihn produzierten Inhalten (z. B. Videos, Fotos, Social-Media-Beiträge), die im Rahmen eines Drehtages oder Projektes erstellt wurden, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung auf Websites, in sozialen Netzwerken, in Online- und Offline-Werbung sowie in Printmedien.
(4) Weitergehende Bearbeitungen oder die Übertragung an Dritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(5) Mit Vertragsende bleiben die eingeräumten Nutzungsrechte an bereits produzierten und bezahlten Inhalten bestehen. Rechte an nicht vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen erlöschen.
(6) Die Leistung gilt mit Abnahme des Kunden oder spätestens 14 Tage nach Bereitstellung der Inhalte als erfüllt. Der Kunde hat innerhalb dieser Frist Gelegenheit, Korrekturen zu verlangen. Im Preis inbegriffen sind geringfügige Änderungen (z. B. Textkorrekturen, Farbanpassungen). Weitergehende oder wiederholte Änderungswünsche gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.

§ 11 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter darf Kundenunterlagen als richtig ansehen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass überlassenes Material frei von Rechten Dritter ist.
(3) Nach Vertragserfüllung hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe seiner Unterlagen, mit Ausnahme bestimmter Schriftstücke.
(4) Vertragsparteien dürfen Unterlagen zurückgeben oder vernichten.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht besteht nur bei gesetzlicher Verpflichtung.

§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
(2) Der Kunde muss über Inhalte von Besprechungen und Videokonferenzen Stillschweigen bewahren.
(3) Der Anbieter darf den Kunden als Referenz nennen.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber Banken des Auftraggebers.
(5) Die Parteien verpflichten sich zu wertschätzender Kommunikation. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen unwahre Aussagen vor.

§ 13 Elektronische Kommunikation

(1) Kommunikation kann per E-Mail, Chat oder Messenger erfolgen.
(2) Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

Stand: September 2025
Mountain Media – Marketing, Video, Social Media